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04.1 Naturschutz contra Windenergieanlagen Negative Auswirkungen auf die Avifauna, Fledermäuse, Schmetterlinge und Meeressäuger Die Küstenregionen Norddeutschlands aber auch die angrenzenden Binnenareale haben besondere Bedeutung für die Avifauna wie z.B. der Nationalpark Wattenmeer und zahlreiche Komplementärflächen des –noch- durch Grünland geprägten Binnenlandes. Die Nutzung solcher Gebiete für die Windindustrie ist nicht ohne negative Folgen für die Vogelwelt möglich. So beeinflussen WKA-Standorte in Nachbarschaft oder direkt auf für die Vogelwelt bedeutenden Flächen das Flug-, Zug-, Brut- und Rastverhal Verluste durch Vogelschlag treten dabei besonders häufig in Bereichen, in denen Rotoren an den Zugwegen der Vögel stehen und in den Zeiten ungünstiger Sicht- und Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Wind, Regen und Nebel auf. Bei starkem Wind z.B. sinkt die Flug- und Zughöhe der Vögel, wie Beobachtungen in Schleswig-Holstein ergaben, auf eine mittlere Zughöhe zwischen 50 und 90 Meter über Land und befinden sich somit exakt im Rotorbereich etlicher WKA. Besonders scheu reagieren darauf Watvögel und Gänse und umfliegen Windparks großräumig. Das wirkt sich äußerst ungünstig auf die körperliche Verfassung aus, wenn die Tiere durch Wanderung, Mauser, Brutgeschäft und Aufzucht der Jungen bzw. durch widrige Witterungsbedingungen geschwächt sind (hohe Fluten, Stürme, Kälte, Schnee, Eis) und ihren Nahrungsbedarf nur mit Mühe decken können.
Die niedrigen Flughöhen der Wasservögel über dem Meer und die international be Bereits einzelne WKA und besonders Windparks werden von den Vögeln als Barriere wahrgenommen, so daß sie sich zu einem beträchtlichen Abweichen ihrer traditionellen Flugrouten gezwungen sehen. Durch Störung von Verbindungswegen durch Windindustrieanlagen zwischen funktional zusammenhängenden Brut-, Nahrungs- und Rastgebieten kommt es zu zusätzlichen Beeinträchtigungen. Für Brut- und Standvögel in der Umgebung von WKA konnten auffällige Verhaltensänderungen nachgewiesen werden. So wurden angestammte Brutplätze von Vögeln gemieden, nachdem in der Nähe WKA installiert wurden. Nach den Störungen in der Bauphase folgten die akustischen und optischen Effekte (Schattenwurf), die künftig verstärkt werden durch die zusätzlichen Belästigungen wie Dauerbefeuerung und Infraschall, welche von den Repowering-Windriesen ausgehen.
Kiebitze (RL2) haben z.B. nach Errichtung einer Großanlage (2 MW) ihr Brutgebiet nicht wieder aufgesucht, Rast- und Nahrungsplätze in WKA-Gebieten werden gemieden. Große Brachvögel (RL2) und Goldregenpfeifer rasten vor allem auf Äckern im küstennahen Binnenland, ihre Nahrungsgebiete liegen teilweise im Wattenmeer. Diese Vogelarten weichen Windparks erwiesenermaßen aus. Die Hälfte der beobachteten Goldregenpfeifer hielt eine Distanz zwischen 400 und 500m, der entsprechende Anteil der Brachvögel blieb den Anlagen 400 bis 450m fern. Ehemals attraktive Rastplätze verwaisen nach dem Bau von Windenergieanlagen. Das Vogelvorkommen zeigt dort regelrechte Verbreitungslücken.
Dänische und niederländische Untersuchungen stellten fest, daß die Siedlungsdichte und der Bruterfolg von Bodenbrütern im Umkreis von 1.000m um die WKA abnahm. Sogar als weniger störungsanfällige eingeschätzte Arten wie Feldlerchen und Wiesenpieper mieden Windfelder und ihre nähere Umgebung.
Die oben genannten Vogelarten zählen zum großen Teil zu den Arten der Vorwarnliste (Untergruppe V) gefährdeter Arten, bzw. zur Kategorie 2 „stark gefährdet“ oder Kategorie 3 „gefährdet“ der Liste prioritärer Arten für den Vogelschutz in Deutschland und gehören damit in die Verantwortlichkeit der BRD für die Arterhaltung. Für den Kiebitz (RL2) schreiben z.B. die tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bundesland Brandenburg einen Tabubereich in dem tierökologische Belange des Naturschutzes der Errichtung von WKA entgegenstehen von Rastgebiet + 1km Radius vor. Zu den direkten Folgen der Windenergienutzung durch die WKA kommen noch weitere Eingriffe in den Naturhaushalt wie die Versiegelung der Landschaft durch riesige Betonsockel (die übrigens auch nach Rückbau der Anlagen im Erdreich verbleiben) und den Wegebau in wenig besiedelten Gebieten zwecks Bau, Unterhaltung und Wartung der WKA.
Neben der Avifauna sind selbstverständlich auch andere Tierarten durch WKA bedroht. So wurden auch für Schmetterlinge Verhaltensänderungen in der Umgebung von WKA nachgewiesen.
Meeressäuger wie Seehunde, Kegelrobben oder Wale gelten ebenfalls als hochsensibel, so daß ihr Lebensraum vor den Schleswig-Holsteiner Küsten, insbesondere die Kinderstuben der Schweinswale aber auch die Seehundbänke mittels Schall- und Lichtimmissionen, sowie höherem Schiffsverkehrsaufkommen erheblich gefährdet, wenn nicht sogar zerstört werden würden durch die geplanten Riesen-Offshoreanlagen.
Es bleibt also festzuhalten, daß entgegen anderslautender Beteuerungen der Windkraftanhänger unser Ökosystem durch die Verdrängung vieler Arten der Avifauna, wie auch diverser Meeres- und Landsäugetiere sowie Insektenarten nachhaltig gestört wird – ausgerechnet im Namen der Ökologie! Dabei drängt sich der Eindruck auf, daß Windkraftbefürworter die Begriffe Ökologie und Ökonomie verwechseln, denn bei der Erzeugung von Strom aus Windenergie geht es ums Geldverdienen und Wirtschaftlichkeit. Wohingegen der intakte Haushalt der Natur auf der Strecke bleibt, weil mit der Lehre von der Beziehung zwischen Lebewesen und Umwelt keine materiellen Güter zu verdienen sind. Wenn allerdings die selbsternannten „Klimaretter durch Windenergie und Biogas“ Schleswig-Holstein im jetzt v Riesige Maisfelder vor der Kulisse gigantischer Windparks – auch heute bereits in etlichen Regionen Schleswig-Holsteins ein weitverbreitetes Bild. Auf diese Weise wird das ökologische Gleichgewicht zerstört, vielen Lebewesen die Lebensgrundlage entzogen und uns die Lebensqualität! Welch ein Bärendienst für die Ökologie...... Quellennachweis
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