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ILKA - Initiative Landschaftsschutz Kempter Wald und Allgäu e.V.

FAQ - Oft gestellte Fragen  ...
und Antworten siehe unten

1)  Lassen sich Windkraftanlagen wegen ihrer  Privilegierung überhaupt noch verhindern?
 Zur Antwort HIER klicken  oder runterscrollen...
2)  Wo sind denn die ertragreichen, und damit wirtschaftlichen, Standorte für Windkraftanlagen?  Zur Antwort 
3)  Was ist unter Volllaststunden zu verstehen?  Zur Antwort 
4)  Ist es vorrangig,  in Bayern zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes  in die Windkraft zu investieren?  Zur Antwort
5)  Aus welchen Quellen stammt denn der Strom in Bayern? Zur Antwort
6)  Hat das Oberallgäu beim Strom aus Erneuerbaren Energien einen Nachholbedarf? 
Zur Antwort
 7)  Nimmt der Wind eher zu oder ab?   Zur Antwort
 8)  Ist Strom aus WKA wirklich CO2 frei?  Zur Antwort 
 9)  Was kostet es der Atmosphäre eine Tonne CO2 zu ersparen? Zur Antwort
10) Welche Mehrkosten verursacht das Erneuerbare Energien Gesetz  (EEG), das erst  die Einspeisung von Windstrom lukrativ macht? Zur Antwort
11) Wo beginne ich am sinnvollsten, wenn ich Energie, und damit auch CO2, im Haushalt einsparen will?  Zur Antwort
12) Wie viel könnte an Energie noch eingespart werden?   Zur Antwort
13) Wie kann ich Strom sparen?  Zur Antwort
13a) Warum sind Elektro – Nachtspeicherheizungen ein Problem? Zur Antwort
13b) Warum sind Elektro – Nachtspeicherheizungen nicht bereits verboten?  Zur Antwort
14) Machen WKA Lärm?  Zur Antwort
15) Ist der von WKA Verursachte Infraschall ein Problem?  Zur Antwort
16) Muss ich als Anwohner den Schattenwurf einer WKA hinnehmen? Zur Antwort
17) Gibt es Erkenntnisse zu den nächtlichen Signal-Befeuerungsanlagen? Zur Antwort
18) Ist der bei der Standortfestlegung in der PEESA-Studie zugrunde  gelegte  Abstand von 500 m zur nächsten Wohnbebauung für den Anwohnerschutz  ausreichend?  Zur Antwort
19) Stellt  Eiswurf bei Wanderwegen oder Loipen in WKA Nähe ein Problem dar?  Zur Antwort
20) Müssen für den äußerst sensiblen Alpenraum nicht auch hinsichtlich der WKA  besondere Anforderungen gelten?  Zur Antwort
21) Stellen Windkraftanlagen ein Problem für unsere Vögel dar?  Zur Antwort
22) Stellen WKA Standorte in Wäldern, und in Waldrandnähe ein besonderes  Problem für die Tierwelt dar?   Zur Antwort
23) Wie viele Windkraftanlagen gibt es in Deutschland und wie viel Strom  erzeugen sie? Zur Antwort
24) Was sind eigentlich Schattenkraftwerke? Zur Antwort
25) Müssen Anwohner in der Nähe von WKA befürchten, dass ihr Grund an Wert verliert?  Zur Antwort
26) Was hat es mit den Offshore Windparks vor Deutschlands Küsten auf sich? Zur Antwort
27) Schaden WKA dem Tourismus?  Zur Antwort
28) Wie sieht es mit der Standsicherheit der hohen WKA-Türme aus? Zur Antwort
29.) Was ist unter solarthermischen Kraftwerken und dem Desertec-Konzept zu verstehen? Zur Antwort
30.) Wie groß  sind die Leitungsverluste insbesondere bei der Stromübertragung über weite Strecken?    
Zur Antwort
31.) Wie lassen sich MW/h, GW/h und TW/h vergleichen und umrechnen?  Zur Antwort
32.) Wieviel Gewerbesteuer kann eine Gemeinde von Windkraftanlagen erwarten? Zur Antwort
33.) Was sind CO2  b.z.w. Treibhausgas-Senken?  Zur Antwort

1.) Lassen sich Windkraftanlagen (WKA) wegen ihrer  Privilegierung überhaupt noch verhindern?

Seit 1.1.1997 sind WKA zwar nach §35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Vorhaben im Außenbereich.
In der Gesamtabwägung, kommt ihnen aber kein den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes überwiegendes Gemeinwohlinteresse zu.
(Quelle: BauGB und Verwaltungsgericht Darmstadt v. 19.09.2005)

Auch unterliegen sie als raumbedeutsame Vorhaben einem Planungsvorbehalt.
Die Allgäuer Regionalplanung hat, nach einem langen und schwierigen Abwägungsprozess, die aktuelle Ausweisung von neun Vorrang- und zwei Vorbehaltsgebieten für die Errichtung von überörtlich raumbedeutsamen  WKA entschieden (Stand: Januar 2007).

Gem. §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB konnten damit die übrigen Teile der Region, insbesondere des Ausschlussgebietes im südlichen Teil, freigehalten werden.

Nur Gemeinden außerhalb des Ausschlussgebietes können, sofern sie dies wollen, weitere Standorte für WKA ausweisen. (Quelle: Regionalplan Allgäu)
Dabei sind die Vorgabe des Nachbarschaftsrechts, wie die des §35 Abs. 3 BauGB zu beachten, wonach eine, zur Ablehnung des  Bauvorhabens führende Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere dann vorliegt, wenn die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.

Raumbedeutsam sind WKA, nach zahlreichen mittlerweile ergangenen Urteilen, bei einer Gesamthöhe (Turm mit Rotor) von 100 m und mehr , schon allein wegen ihrer Höhe. Bei WKA zwischen 50m (Genehmigungsverfahren nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) in Verbindung mit Nr. 1.6 des Anhangs zur 4. BimSchV erforderlich  ) und 100 m Gesamthöhe kommt es auf den Einzelfall, seine exponierte Lage, Einsehbarkeit etc. an. Je mehr die Höhe sich den 100 m nähert, um so wahrscheinlicher ist die Raumbedeutsamkeit. Je näher es bei 50 m liegt, um so eher kann dessen Raumbedeutsamkeit ggf. verneint werden.
(Quelle: Regierung v. Schwaben telefonisch am 11.11.09)


Nachdem im Allgäu WKA, wegen des dort größeren Windangebots, auf möglichst hohe, exponierte Standorte gebaut werden sollen, bedeutet dies, dass diese auch regelmäßig bei einer Höhe von 50 - 100 m raumbedeutsam wären, und somit nicht außerhalb der ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsflächen gebaut werden dürften.
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2.) Wo sind denn die ertragreichen, und damit wirtschaftlichen, Standorte für Windkraftanlagen?

Im Vergleich zu Bayern ist der Stromertrag von WKA an den Küsten der Nord- und Ostsee etwa doppelt so hoch, im Offshore-Bereich, also  i.d.R. 40 km und mehr vor der Küste,  gar nahezu dreimal so hoch.

Dies ergibt sich aus einem Vergleich der Volllaststunden der WKA:

1.) Bayern               1400
2.) Oberallgäu       1875
(Quelle zu 2.) PEESA Schlussbericht des Frauenhofer Institut für das AÜW v. 22.05.08 S.18)
3.) an der Küste      3000
4.) auf dem Meer    3800 - 4000
     auf der Nordsee 4500

Wenn der Windstrom jemals in den Bereich der Wirtschaftlichkeit kommt, dann an den Küsten, wie in Schleswig-Holstein, und im Offshore-Bereich, und nicht in Bayern.

(Quelle zu 1.) Folien zur Entwicklung der Windenergie des Bundesverband Wind Energie e.V.)

(Quelle zu 3.) Bundeszentrale für politische Bildung
www.bpb.de/methodik/66M6Z6.html

sowie ENERCON aktuell vom 27.08.2007)

(Quelle zu 4.) Grünbuch Energie 2020 des Ministeriums für Wissenschaft u. Wirtschaft Schleswig Holstein. Bundeszentrale für politische Bildung.

Wikipedia “Schwimmende Windkraftanlagen”)


Wird der potenzielle  Jahresenergieertrag zu Grunde gelegt, wie es der Bundesverband Windenergie, und die DEWI, in ihren Veröffentlichungen regelmäßig handhaben, dann ergeben sich, wie beispielsweise bei den ca. 1.400 Volllaststunden (1.381 im Jahr 2008) der bayerischen WKA,  geschönte Ergebnisse.

Denn der potenzielle Jahresenergieertrag gibt lediglich fiktiv an, wie viel Strom alle am Ende eines Jahres installierten Windenergieanlagen theoretisch produzieren würden, wenn sie unter durchschnittlichen Bedingungen (100% Windjahr, 98% Verfügbarkeit) ein Jahr lang arbeiten würden. Die  tatsächliche Einspeisung ist im Jahr 2009  in Deutschland jedoch z.B. um 18,73% niedriger, so dass sich für Bayern eine tatsächlich Stromeinspeisung nur für ca. 1.100 Volllaststunden (von 8760 möglichen Volllaststunden) ergibt. Gründe hierfür sind vor allem, dass der Wind die ganzen letzten Jahre auffallend schwächer weht .
(vgl. hierzu auch Frage 7.)
 
(Quelle:  http://www.wind-energie.de/de/statistiken/datenblatt-2009/  )


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3.)  Was ist unter Volllaststunden zu verstehen?

Mit Volllaststunden wird der Quotient (Bruch) aus der Jahresenergieproduktion (in kWh), z.B. einer Windkraftanlage, und deren Nennleistung (in kW)bezeichnet.

Das Ergebnis ist ein rechnerischer Wert und gibt an, wie hoch die Ausnutzung der Anlage ist: Er gibt an, wie viele Stunden die Anlage gelaufen wäre, um die Jahresenergieproduktion zu erreichen, wenn sie nur unter Volllast gelaufen wäre und sonst stillgestanden hätte. Ein 365-Tage-Jahr hat 8760 Stunden.

Je höher die Zahl der Volllaststunden einer Anlage, um so ergiebiger ist der Standort.
(Quelle: wikipedia „Volllaststunde“)
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4.)  Ist es vorrangig,  in Bayern zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes  in die Windkraft zu investieren?

Nein,  denn die Anteile der energiebedingten CO2-Emissionen Bayern sind wie folgt:

Verkehr 36,0 %
Haushalte und sonstige Kleinverbraucher 35,9 %
Umwandlungssektor (Strom und Wärme) 17,0 %
Verarbeitendes Gewerbe 11,1 %
Insgesamt 100,0 %

Schon diese Übersicht hat es deshalb dem Bay. Wirtschaftministerium nahe gelegt, den Hauptfokus energiesparender und CO2-mindernder Maßnahmen auf den Sektor private Haushalte und sonstige Kleinverbraucher, sowie auf den Verkehrsbereich zu richten.
(Quelle: Bay. Staatsministerium f. Wirtschaft... Gesamtkonzept Bayern zur Energiepolitik 4/2004 S.61)

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5.)  Aus welchen Quellen stammt denn der Strom in Bayern?

Stromerzeugung nach Energieträgern in Bayern (gerundet):

Kernenergie 60%
fossile Energie 20%    (Kohle, Öl, Gas)   (BRD ca.60%)
erneuerbare Energie 20%   (Wasser, Biomasse, Sonne, Wind, Erdwärme, ...)
(Quelle: Bay. Landesamt für Umwelt: Bayerns Klima im Wandel S.57)

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6.) Hat das Oberallgäu beim Strom aus Erneuerbaren Energien einen Nachholbedarf?

Beim Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch steht der Landkreis Oberallgäu  auch ohne bzw. mit dem aktuellen geringen Windenergiebeitrag sehr gut da.

BRD                       12%  (2006), 15,2 % (2008), 16,1 % (2009)
Bayern 20% (2004),                                              25,0% (2009)
Oberallgäu*          25% (2006), 27,6 % (2008)
*entspricht Versorgungsgebiet des Allgäuer Überlandwerks
(Quelle: BMU Entwicklung der Erneuerbaren Energien 2009; Bay. Landesamt für Umwelt: Bayerns Klima im Wandel S.57;
Wikipedia „Erneuerbare Energie“, Allgäuer Zeitung vom 20.11.2010, schriftliche Mitteilung und Webseite des AÜW 12/08 ),
Verband der bayrischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: Presseinfo vom März 2010;  Webseite des  AÜW kempten)

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7.)  Nimmt der Wind eher zu oder ab? 

Es ist auffällig, dass sowohl an der deutschen Küstenlinie und auf den vorgelagerten Inseln, wie auch in Mittelgebirgslagen seit 1993 das über die Jahre geglättete Windenergieangebot um ca. 25% gesunken ist.
(Quelle: Prof. Dr. Andreas Otto , Faktensammlung  zur Windenergie 2007 S.33)

Ähnliches kann man z.B. auch aus Geschäftsberichten von Windfonds entnehmen. Dadurch ist im Binnenland bei grenzwertigen Windverhältnissen insbesondere für Privatinvestoren, die nur auf einen Standort setzen (also z.B. bei „Bürgerwindparks“), das Risiko von Fehlinvestitionen  relativ hoch.

 Auch aus der Statistik des Bundesverband Windenergie „Windjahr in Prozent zum langjährigen Mittel“ ergibt sich, dass bundesweit von den zehn Jahren von 2000 bis 2009, acht Jahre mit deutlich unter dem Durchschnitt liegendem Wind, somit für den WKA-Ertrag schlecht, waren.
(Quelle: http://www.wind-energie.de/de/statistiken/datenblatt-2009/)

Legt man den IWET-Index zugrunde, der als Referenzzeitraum (100-Prozent-Zeitraum) die Windjahre 1975 bis 2004 berücksichtigt, und räumlich differenziert, wird das Bild noch deutlicher.

Der IWET-Ertragsindex des Jahres 2009 wird als Mittel über ganz Deutschland mit 82 Prozent angegeben und ist damit vergleichbar mit den sehr schlechten Windjahren 2003 und 2005,  im Süden (Bayern, Baden Württemberg ) wurden sogar nur 81 Prozent ermittelt.
Weiter ergibt sich, dass  im Süden (Bayern, Baden Württemberg )  von den zehn Jahren von 2000 bis 2009, neun Jahre mit deutlich unter dem Durchschnitt liegendem Wind, somit für den WKA-Ertrag schlecht, waren.

(Quelle: http://anemos.de/9/files/Ere03_46-47_Windjahr_2009.pdf )

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8.)  Ist Strom aus WKA wirklich CO2 frei? 

Nein, genau so wenig wie der aus Kernkraftwerken.
In der Gesamtbetrachtung ergeben sich folgende emittierten Kohlendioxid Mengen je Kilowattstunde Strom aus:

Braunkohle 1300g
Erdgas 400g
Windkraft 25g
Kernkraft (mit Rückbau) 5 bis 33g
(Quelle: Bay. Landesamt für Umwelt: Bayerns Klima im Wandel S.57)
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9.)  Was kostet es der Atmosphäre eine Tonne CO2 zu ersparen?

Das hängt sehr stark von den einzelnen Maßnahmen ab.
Die spezifischen CO2 Vermeidungskosten betragen in € pro eingesparte t  CO2 bei :

Modernisierung von EFH und ZFH (Bj. 1969 - 83) mit Außendämmung 32€ /t CO2
Modernisierung Mehrfamilienhaus (Bj. 1969 - 83) mit Außendämmung 32€ /t CO2
Biomasseheizung (Hackgut) im Mehrfamilienhaus-Neubau 96€ /t CO2
Große WKA (5,5m/s) 117€ /t CO2
Photovoltaik (Dachfläche) 5.035€ /t CO2
Sogar ein Gewinn durch Kosteneinsparung lässt sich erreichen bei:

Modernisierung von EFH und ZFH (Bj. vor 1969) ohne Außendämmung 79€ /t CO2
Brennwertheizung im EFH-Neubau 138€ /t CO2
(Quelle: Bay. Staatsministerium f. Wirtschaft... Gesamtkonzept Bayern zur Energiepolitik TZ 22.)

Bei der Vermeidung des CO2-Ausstoßes durch industrielle Stromerzeuger ist allerdings zu bedenken, dass dadurch deren CO2-Emissionsrechte nicht entfallen, sondern verkauft werden können!
Unter dem Strich bleibt damit die CO2-Verminderung aus.
siehe: Spiegel-online

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10.) Welche Mehrkosten verursacht das Erneuerbare Energien Gesetz  (EEG), das     erst  die Einspeisung von Windstrom lukrativ macht?

Die 4,3 Milliarden € Mehrkosten des EEG für 2007 auf 39,2 Millionen Haushalte umgelegt, ergeben ca. 110 € je Haushalt, mit steigender Tendenz.
Im Jahr 2009 waren es bereits 4,7 Milliarden €, und damit 120€ je Haushalt. 
(Quelle BMU  „Erneuerbare Energien in Zahlen“ vom Juni 2008 Seite 33, Wikipedia „Erneuerbare Energien-Gesetz“ ).

Die Stromverbraucher subventionieren also die Windenergie.

Allerdings führen die Windkraftbefürworter hiergegen rechnerische Einsparwirkungen durch den angeblichen „merit-order-Effekt“, also eine relative Absenkung des Spot-Preises an der Strombörse ins Feld, die dann eintreten soll, wenn Windstrom eingespeist wird. Allerdings laufen die Schattenkraftwerke (s. dort) auch in diesem Fall weiter, was den Strompreis wieder erhöht.

Außerdem ist offen, inwieweit die Versorgungsunternehmen den angeblichen  merit-order-Effekt an die Verbraucher weitergeben. In den Stromrechnungen taucht er jedenfalls nicht auf.
 
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11.) Wo beginne ich am sinnvollsten, wenn ich Energie, und damit auch CO2, im      Haushalt einsparen will?

Der Energieverbrauch bzw. die CO2-Emission durch private Haushalte wird oft völlig falsch eingeschätzt. Elektrogeräten wird mit Abstand der größte Anteil zugedacht, obwohl er tatsächlich der kleinste ist. Dagegen wird der Auto-Anteil als kleinster eingeschätzt, ist in Wirklichkeit aber nach der Heizung der zweitgrößte CO2- Emittent.

Nachstehend die tatsächliche Verteilung der CO2-Emission in %

Elektrogeräte 8
Heizung         53;
Warmwasser  8
Auto               31
Daten aus: Globus 0584, vom 07.04.06 Quelle: dena VDEW

 Erste Erfolge zeigen sich bereits. Die Bundesbürger haben ihren CO2 – Ausstoß pro Kopf  von 8 Tonnen im Jahr 2000 auf 7,5 Tonnen im Jahr 2009 verringert; hauptsächlich durch den wachsenden Anteil von Erdgasheizungen und Dieselautos.

(Quelle: Statistisches Bundesamt in Allgäuer Zeitung vom 14.12.2010)
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12.)  Wie viel könnte an Energie noch eingespart werden?

Der Primärenergieeinsatz von 14.565 Mill. Gigajoule teilen sich wie folgt auf:

beim Verbrauch durch:                Einsparpotential
Raumheizung                                60%
Warmwasserbereitung                  30%
Elektrogeräte u. Beleuchtung      50%
Auto u. übriger Verkehr               40%
(Quelle: Bay. Staatsministerium f. Wirtschaft... Energiespartipps 76 Seiten)
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13.)  Wie kann ich Strom sparen?

Strom können Sie sparen durch:

- Ersatz alter Geräte , insbesondere von uralten Kühl- und Gefrierschränken (allein auf diese 
   entfallen 33% des Stromverbrauches im Haushalt) und Herden
- Ersatz von Elektro-Nachtspeicherheizungen (allein hierauf entfallen 14% des gesamten deutschen 
   Stromverbrauchs) durch Holzpellet- oder Gas-Brennwertheizungen (näheres vgl. nachfolgende
   Frage)- Kauf möglichst energieeffizienter Geräte
- vernünftige Auslastung der Geräte („Socken nicht einzeln waschen“)
- Ausschalten von nutzlosen Stromfressern (stand-by-  Leerlaufverluste) . Allein dadurch ließe sich
   in  Deutschland die Leistung von zwei Großkraftwerken,  wie die Kernkraftwerke Brokdorf und
   Biblis-A, einsparen!
    (Quelle: BMU-Broschüren „Energie Effizient nutzen S.7 u. „Klimaprämie S.13)
   (Quelle: Bay. Staatsministerium f. Wirtschaft... Energiespartipps Seiten 46ff)
    (Quelle: Studie zu den Energieeffizienzpotentialen  durch  Ersatz von elektrischem Strom in Raumwärmebereich
     von izes und bremer energie institut v. 28.02.07)


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13a) Warum sind Elektro – Nachtspeicherheizungen ein Problem?

Grundsätzlich ist der Einsatz von elektrischer Energie zum Verheizen viel zu schade. Es ist eine Verschwendung hochwertiger Energie für die Bereitstellung niederwertiger Raumwärme. Daher sollte Strom wirklich nur dort eingesetzt werden, wo er tatsächlich gebraucht wird, zum Beispiel in elektronischen Geräten oder elektromotorischen Antrieben.

Elektroheizungen sind die größten Stromfresser in deutschen Haushalten. Derzeit werden in 1,4 Mio. Wohnungen 14% des deutschen Strom für Raumheizungen oder die Warmwasserbereitung verwendet.  Das entspricht der Leistung von etwa 7 Atomkraftwerken!
Der Verbrauch an Heizstrom hat sich sogar seit 1995 überproportional um 6% erhöht, während der Gesamtenergieverbrauch für Raumheizung lediglich um 2,8% gestiegen ist.
Die Steigerung ist auch nicht auf den Einsatz von Wärmepumpen zurückzuführen, denn diese machen nur 1% des in diesem Sektor verbrauchten Stroms, Elektroheizungen dagegen 99% aus.
Die meisten Stromheizungen befinden sich in den Flächenländern Nordrhein-Westfalen, Bayern (weit über 200.000) und  Baden-Württemberg.
Dennoch favorisierten die großen Energieversorger noch immer Elektroheizungen.

Bei Stromheizungen werden pro Kilowattstunde Endenergie 3,6 mal mehr CO2 ausgestoßen als bei Gasbrennwertheizungen und gar 13 mal mehr CO2 als bei bei einer Holz-Pellet- Heizung.
Elektroheizungen sind aus physikalischen Gründen (Umwandlungsverluste) höchst ineffizient um Niedertemperaturraumwärme bereitzustellen. Dies gilt unabhängig von der Herkunft des elektrischen Stroms, da Strom aus erneuerbaren Energien physikalisch nicht höherwertig ist.

Durch die, mittels Zuschüssen und zinsgünstige Darlehen, geförderte Umrüstung von Elektroheizung auf andere Heizungssysteme könnten jährlich mindestens 23 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Zudem könnte das örtlich Handwerk von dem Investitionsvolumen von 18 Milliarden Euro ebenfalls profitieren.
Wegen des Verbots von Nachtspeicherheizungen siehe auch nachfolgende Frage.
(Quelle: Studie zu den Energieeffizienzpotentialen  durch  Ersatz von elektrischem Strom in Raumwärmebereich von izes und bremer energie institut v. 28.02.07)
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13b) Sind Elektro – Nachtspeicherheizungen nicht bereits verboten?

Das sogenannte Verbot der elektrischen Nachtspeicherheizung durch §10a der Energieeinsparverordnung 2009 ist löcheriger als ein Schweizer Käse. Mehr als 80% der bestehenden Stromheizungen befinden sich in Gebäuden mit weniger als 6 Wohneinheiten, und sind deshalb hiervon überhaupt nicht betroffen. Für die übrigen gelten Übergangsfristen von 30 Jahren. Neue Stromheizungen dürfen auch weiterhin installiert werden.

Welche Gebäude (weniger als 20%) sind betroffen?
Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten dürfen Elektoheizungen, vorbehaltlich eines Wirtschaftlichkeitsgebots bezüglich der Umstellungskosten, höchstens 30 Jahre lang betrieben werden.
Elektrische Speicherheizungen, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, können –unabhängig von ihrem Alter – bis spätestens 31. Dezember 2019 verwendet werden.
Für elektrische Speicherheizungen, die ab 1. Januar 1990 eingebaut wurden, gilt eine maximale Einsatzdauer von 30 Jahren.

Welche Gebäude (mehr als 80%) sind nicht betroffen?
Nicht betroffen, und damit von der Umrüstungspflicht ausgenommen, sind im Einzelnen:
Ein- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu fünf Wohneinheiten.
Nichtwohngebäude, die weniger als 500 qm beheizte Nutzfläche haben.
Gebäude, die mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 gerecht werden (das sind beispielsweise alle Häuser, die nach dem 31. Dezember 1994 gebaut wurden, aber auch ältere Gebäude, die entsprechend modernisiert wurden).
Gebäude, die nicht ausschließlich mit einer elektrischen Speicherheizung beheizt werden.
(Quelle: EnBw Broschüre Energieeinsparverordnung 2009 Was ändert sich für die elektrische Speicherheizung)
(Quelle: Studie zu den Energieeffizienzpotentialen  durch  Ersatz von elektrischem Strom in Raumwärmebereich von izes und bremer energie institut v. 28.02.07)
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14.) Machen WKA Lärm?

WKA erzeugen Geräusche hauptsächlich

- mechanisch (durch Getriebe oder Generator),
- aerodynamisch (durch das Vorbeistreichen des Windes an den Rotorblättern oder der
   Rotorblätter am Mast).

-  Der Schall ist teils hörbar, teils unhörbar, jedoch fühlbar (sog. Infraschall, s. dort)

Bei Betrieb darf die Windkraftanlage bestimmte Lärmpegel nicht überschreiten. Dabei ist insbesondere die Gebietscharakterisierung zu beachten, um den noch zulässigen Pegel zu bestimmen.

Die TA-Lärm nennt für die Lärmbelästigung durch eine Windkraftanlage folgende Immissionsrichtwerte:

In Industriegebieten: 70 dB(A)
In Gewerbegebieten: tags: 65 dB(A)
                                    nachts:  50 dB(A)
 In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten:  tags: 60 dB(A)
                                                                                         nachts: 45 dB(A)
 In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: tags: 55 dB(A)
                                                                                                       nachts: 40 dB(A)
 In reinen Wohngebieten: tags: 50 dB(A)
                                            nachts: 35 dB(A)
 In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten: tags: 45 dB(A)
                                                                                                  nachts: 35 dB(A)
 
Wird der zulässige Grenzwert überschritten, dann ist der Betrieb von einer Windkraftanlage unzumutbar und verletzt den Anwohner regelmäßig in seinen nachbarschützenden Rechten. Die Nachbarschaft kann bereits vor Erteilung der Genehmigung Maßnahmen ergreifen, dass dem nachbarschützenden Gebot der Rücksichtnahme insoweit Rechnung getragen wird.
(Quelle: Rechtsanwalt Hans-Peter Weber)
 
Der Bay. Windatlas vom August 2010 kommt auf Seite 36 ff zu folgender Abstandsregelung.
Die Schallimmission einer einzelnen Windenergieanlage (109 dB(A)) liegt bei einem Abstand von 800 m sicher unter den für allgemeine Wohngebiete geltenden 40 dB(A), bei 500 m sicher unter den für Dorf- oder Mischgebiete geltenden 45 dB(A). Bei zwei gleichen Anlagen erhöht sich die Schallimmission um 3 dB(A), bei 3 gleichen um 5 dB(A), jeweils etwa den gleichen Abstand zum Immissionsort vorausgesetzt.
Das heißt, zu einem reinen Wohngebiet im baurechtlichen Sinne, mit den dort nachts geltenden 35 dB(A ), ist zum Schutz der dortigen Bewohner bereits bei einer WKA ein Abstand deutlich über 800m einzuhalten.
Das heißt weiter, den Bewohnern von Dorf- oder Mischgebieten, die zumeist von den WKA Planungen betroffen sind, wird deutlich mehr WKA-Lärm zugemutet, welchen Betroffene gerade Nachts als besonders störend empfinden.
Für baurechtlich nicht festgesetzte Gebiete, z.B. Einzelgehöft im Außenbereich, werden nach aktueller Rechtsprechung leider auch nur die Werte für Mischgebiete angesetzt, und ihnen damit deutlich mehr Lärm zugemutet.
(Quelle: Bayerischer Windatlas August 2010, Seite 36 u. 37 )
http://www.stmwivt.bayern.de/fileadmin/Web-Dateien/Dokumente/energie-und-rohstoffe/Bayerischer_Windatlas.pdf
 

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15.) Ist der von WKA Verursachte Infraschall ein Problem?

Auch wenn Infraschall unterhalb des hörbaren Schalls in einem Bereich unter 16 Hz liegt: Der Schall ist nicht hörbar, aber “fühlbar”.

Infraschallquellen, wie neben WKA z.B. auch Sturm, Föhn, Donner, Autos, Flugzeuge etc., gibt es zwar überall, aber bei WKA handelt es sich um eine Dauerbeschallung.

Betroffene in bis zu 3-5 km Entfernung von Windkraftparks berichten von:

Ohrendruck, Dröhnen im Kopf und den Ohren
Schwindel
Unsicherheits- und Angstgefühlen, innerer Unruhe ( 80 %)
Schlafstörungen (82 % der Befragten!)
Kopfschmerzen
Blutdruckschwankungen (60 %)
Herz- / Kreislaufproblemen (80 %)
Konzentrationsschwäche, Merkfähigkeitsstörungen
Müdigkeit
Starke Belästigungen durch:  Rütteln von Fenstern und Türen, spürbare Vibrationen von Gebäudeteilen und Gegenständen
Aus medizinischer Sicht traten Veränderungen durch dauerhafte Infrabeschallung auf:

Veränderungen der Hirnströme im EEG
Herabsetzung der Atemfrequenz
Verminderung des Sauerstoffpartialdrucks im Blut
Erhöhung des Blutdrucks
Vergrößerungen der Erythrozyten (roten Blutkörperchen)
Durchblutungsstörungen
Veränderungen der nächtlichen Hormonausschüttung der Nebennierenrinde(Cortisolausschüttung)
 Quelle: Institut für Hirnforschung; SCHUST et al
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16.)  Muss ich als Anwohner den Schattenwurf einer WKA hinnehmen?

In der Praxis werden Schlagschatten von 30 Minuten täglich oder 30 Stunden jährlich als zumutbar betrachtet.  Erst bei Überschreitung dieser Grenze besteht wohl ( leider auch für sensible und kranke Menschen!) die Chance, eine Betriebseinschränkung durchzusetzen.
(Quelle: BMU-Themenpapier: Windenergie Sept. 2006)
 
Diese in der Länderstudie „Belästigung durch periodischen Schattenwurf von Windenergieanlagen“ vom 31.07.1999, für durchschnittlich empfindliche Personen ermittelten Werte gelten unabhängig von der Anlagenanzahl und -höhe.
Bei einer Abschaltautomatik, die auch meteorologische Parameter (Wolken vor der Sonne, stehende Rotoren wegen Flaute) berücksichtigt, ist bei Wohnhäusern und deren intensiv genutzten Außenbereichen dann eine tatsächliche Einwirkung des Schlagschatten von 8 Stunden jährlich hinzunehmen.
Bei einem Abstand unter 1.300m ist davon auszugehen, dass Schlagschattenprobleme auftreten, wobei auch zu bedenken wäre, dass aktuell als Sichtschutz dienende Wälder schnell abgeholzt werden können.
 (Quelle: Bayerischer Windatlas August 2010 Seite 37 und Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Rheinland-Pfalz vom 30.01.2006 )

Detaillierte Informationen zum Schattenwurf enthalten die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen“ (WEA-Schattenwurf-Hinweise) des Länderausschuss für Immissionsschutz vom 13.03.2002.
http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/wea_schattenwurf_hinweise.pdf

Die Erheblichkeit von Immissionen i.S.v. § 3 Abs. 1 BISchG richtet sich nicht nach dem Empfinden des individuell Betroffenen (Epileptiker), sondern nach dem eines verständigen, durchschnittlich empfindlichen Menschen.
(Quelle: BVerWG v. 07.05.1996 und  Beschluss des Bay. VGH v. 15.02.2008 in Sachen Hung, Altusried) 

Tätig werden kann ein Betroffener ggf. durch den Antrag an die Behörde, eine Betriebseinschränkung zu verfügen (bei Ablehnung verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage) oder durch zivilrechtliche Klage. In beiden Fällen ist es wichtig ein Rechtsschutzversicherung zu haben.

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17.)  Gibt es Erkenntnisse zu den nächtlichen Signal-Befeuerungsanlagen?

Die über 20 Kilometer zu sehenden nächtlichen Signal- Befeuerungsanlagen (rote Blinklichter) wirken nicht nur auf Anwohner und Touristen , sondern auch auf Zugvögel störend. Geforscht wird angeblich daran, mittels Radartechnologie die Befeuerung nur bei Annäherung eines Flugobjekts zu aktivieren.
(Quelle: BMU-Themenpapier: Windenergie Sept. 2006)
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18.)  Ist der bei der Standortfestlegung in der PEESA-Studie zugrunde  gelegte  Abstand von 500 m zur nächsten Wohnbebauung für den Anwohnerschutz  ausreichend?

 Die 500m resultieren wohl aus den Vorgaben des Lärmschutzes. Die TA-Lärm benachteiligt dabei aber die Bewohner von Dorf- und Mischgebieten, sowie von Einzelgehöften für die sich, bei Einzelanlagen, ein Abstand von 500m ergibt, gegenüber den Bewohnern von allgemeinen Wohngebieten im Sinne des Baurechts, für die sich ein Abstand von 800m ergibt, indem sie ihnen auch nachts deutlich mehr Lärm zumutet. Vgl. hierzu Frage 14.
(Quelle: Bayerischer Windatlas August 2010, Seite 36 u. 37 )

Die 500 m Abstand zu Wohngebieten wurden schon genannt, als die Windkraftanlagen noch eine Gesamthöhe von ca. 100m, und einen Bruchteil ihrer heutigen Leistung hatten. 
(Quelle: BMU Erneuerbare Energien und nachhaltige Entwicklung 2. Auflage Okt. 1999)
Bei einer 179 m hohen 2 MW-Anlage (ENERCON E-82), und höhere werden noch folgen, ergeben sich bereits durch einfache Hochrechnung 900m.
Die bedrängende Wirkung dieser immer höheren technischen Großbauwerke, die aufgrund der Rotorbewegung zwanghaft die Aufmerksamkeit auf sich ziehen,  wird dabei in keiner Weise berücksichtigt.
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19.) Stellt  Eiswurf bei Wanderwegen oder Loipen in WKA Nähe ein Problem dar? 

Hat sich an einer stillstehenden WKA Eis gebildet, kann es beim Wiederanlaufen zu Eisabwurf kommen. Im Verhältnis zu stillstehende Windenergieanlagen ist der Eisansatz an sich bewegenden Rotorflügeln deutlich geringer, d. h. die abfallenden Eisstücke sind kleiner. Über „Beinahe-Unfälle“ wurde schon berichtet.

Für Standorte, an denen mit hoher Wahrscheinlichkeit an mehreren Tagen im Jahr mit Vereisung gerechnet werden muss, gilt angeblich die Empfehlung, einen Abstand von 1,5 x (Nabenhöhe + Durchmesser) zu den nächsten gefährdeten Objekten bzw. Flächen einzuhalten.
(Quelle: BMU-Themenpapier: Windenergie)

Bei einer 179 m hohen 2MW-Anlage (ENERCON E-82) mit Nabenhöhe 138 m und Rotordurchmesser 82 m würde sich ein Sicherheitsabstand von 330 m ergeben. Innerhalb dieses Umschwungs besteht demzufolge ein Sicherheitsrisiko, das aber gegenwärtig von den Genehmigungsbehörden offenbar hingenommen wird. Denn es wird, soweit ersichtlich, bisher nicht vorgeschrieben, diesen Umschwung – etwa durch Zäune - zu sichern (was die Grundstückspacht erheblich verteuern dürfte). Dies dürfte aber ein Thema für die Genehmigungsbehörden werden, sobald der erste Unfall passiert ist.
Der bay. Windatlas vom August 2010 führt auf Seite 37 zum Eiswurf folgendes aus:
In gefährdeten Lagen müssen Windenergieanlagen zur Vermeidung von Eiswurf mit Eiserkennungs- und Eisabschaltsystemen ausgestattet werden.

Im Allgäu haben wir durchweg solche ungünstigen Wetterlagen (hohe Luftfeuchtigkeit oder Nebel oder Regen zusammen mit Temperaturen um den Gefrierpunkt oder darunter) bei denen sich auf den Rotorblättern von Windenergieanlagen Eisschichten bilden können.
(Quelle: Bayerischer Windatlas Seite 37 )
http://www.stmwivt.bayern.de/fileadmin/Web-Dateien/Dokumente/energie-und-rohstoffe/Bayerischer_Windatlas.pdf

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20.)  Müssen für den äußerst sensiblen Alpenraum nicht auch hinsichtlich der WKA  besondere Anforderungen gelten?

Im Protokoll Energie, Artikel 2 d, zur Alpenkonvention wird ausgeführt, dass die Vertragsparteien anstreben: ....d) die Verminderung der Beeinträchtigungen von Umwelt und Landschaft durch die energietechnischen Infrastrukturen.
Im Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege zur Alpenkonvention wird in der Präambel ausgeführt, dass die Alpen als einer der größten zusammenhängenden Naturräume Europas durch einzigartige Schönheit, ökologische Vielfalt und hochempfindliche Ökosysteme geprägt sind.

In Artikel 10 wird ausgeführt, dass die Vertragsparteien sich bemühen: um die Verringerung der Belastung und Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Sie wirken darauf hin, dass alle raumbedeutsamen Nutzungen, natur- und landschaftsschonend erfolgen.

Die Protokolle zur Alpenkonvention haben grundsätzlich Gesetzescharakter und wären auch von Gerichten zu beachten, soweit sie hinreichend konkret gefasst sind.
(Quelle: BMU „Alpenkonvention „)

Die gesamte Planungsregion Allgäu liegt im Gebiet der Alpenkonvention, da hiervon auch die Voralpen in der völkerrechtlich verbindlichen Abgrenzung mit umfasst sind.
Die Liste der Gemeinden in Bayern, die im Geltungsbereich der Alpenkonvention liegen,finden sich unter:
www.stmugv.bayern.de/eu/alpenkonvention/gemeinde.htm

Auch der Bund Naturschutz in Bayern meint, dass im landschaftlich besonders sensiblen Alpenraum bei der Planung von Windkraftanlagen vorrangig auf die Landschaftsverträglichkeit geachtet werden muss. Dies ist auch für den Erhalt der touristischen Attraktivität wichtig.
(Quelle: BN Alpenstudie 2004)
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21.)  Stellen Windkraftanlagen ein Problem für unsere Vögel dar?

Im Gegensatz zu anderen Bauwerken bewegen sich die Rotoren der WKAs, je nach Windgeschwindigkeit, zwischen  60 und 300 km/h.
(Quelle: LFU-Studie Fledermäuse u.WKA Hammer/Rudolph 2008 )

Damit haben, neben Greifvögeln (insbesondere der Rotmilan) und Störchen (der seltene Schwarzstorch brütet im Kempter Wald), sowie ziehenden Vögeln, vor allem die nächtlich dort jagenden Eulen-Vögel und Fledermäuse erhebliche Probleme.

Vorhanden, aber schwer quantifizierbar ist die Störung und Verdrängung durch WKA bei der Brutplatzwahl und der Nahrungssuche, sowie die Barrierewirkung von Windparks für ziehende Vögel.
Vögel die sich auf 50 Meter, selbst langsam drehenden Windmühlenflügeln nähern,  können diese nicht mehr als festes Objekt, sondern nur noch als Bewegungsschleier wahrnehmen. Dies erklärt auch warum es nahezu ausschließlich tagsüber, zu einer Zeit in der das Sehvermögen bestens funktioniert, zu häufigen Kollisionen mit Greifvögeln kommt.
Bei einer Auswertung zahlreicher Untersuchungen in Europa und den USA ergaben sich durchschnittlich 8,1 getötete Vögel je WKA jährlich.
Beschönigend wird dann der Median (= Schwerpunkt)  mit  1,7 getötete Vögel je WKA jährlich angegeben, da einige besonders ungünstig plazierte Windparks z.B. in El Perdon (Spanien) mit 64,26 getötete Vögel je WKA jährlich den Schnitt „versaut“ haben.
(Quelle: NABU Studie des Michael-Otto-Institut v. Dez.2004  Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel S. 37 u. 55)

In Schleswig-Holstein wurden allein in den drei untersuchten Monaten an verschiedenen WKA zwischen 2,6 und 7,5 getötete Vögel je WKA gefunden.
(Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein Empfehlung zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen  S. 21)

WKA sind auch für Zugvögel ein Problem.
Gerade im Herbst findet der Vogelzug bei überwiegender Tiefdruckwetterlage mit den meist dazu gehörenden süd-(westlichen) Gegenwinden und einer relativ niedrig liegenden Wolkendecke (evtl. Nebel), gegenüber dem Frühjahrszug, deutlich niedriger und in Bodennähe statt (vgl. BRUDERER & LIECHTI 1998). Solche lokalen horizontalen und vertikalen Verdichtungen können wegen der  Anpassung der Orientierung des Vogelzuges, bei den beschriebenen Witterungsverhältnissen, in Taleinschnitten und Senken, die in Zugrichtung verlaufen, auftreten und zur Ausprägung eines geleiteten Breitfrontzuges führen. Steigt das Relief des sich verjüngenden Taleinschnittes oder des Geländerückens in Zugrichtung an, erfolgt durch das Fehlen einer ausreichenden Kompensation der Flughöhe deren Angleichung an das Geländeniveau zur Ausnutzung des Windschutzes.
Die Zughöhe ist von der jeweiligen Vogelart abhängig und wird zudem stark von den atmosphärischen sowie topographischen Bedingungen beeinflusst. Sie variiert außerordentlich stark. Anhand verschiedener Untersuchungen (BRUDERER & LIECHTI 1998) zeigt sich, dass die Wahl der Zughöhe entscheidend von den Witterungsfaktoren (z.B. Windrichtung und -stärke, Nebel, Luftdruck, Witterungslage) abhängig ist und erst in zweiter Linie eine Anpassung an die Oberflächenform der Landschaft darstellt.

Ein Großteil des Zuges erfolgt unter 150 Metern. Andererseits ist ein beträchtlicher Teil des Zuges bei bestimmten Wetterlagen, wegen der Zughöhe, mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar.

Die Untersuchungen und Ergebnisse von BRUDERER & LIECHTI (1998) in Südwest-Deutschland  mittels Radartechnologie und Zielfolgeeinrichtungen (Sky-Guards) konnten genauere Angaben zur Höhenverteilung des Vogelzuges erzielen. Etwa die Hälfte der während der Untersuchung erfassten tagziehenden Vögel flog unterhalb von 175 m über dem Boden und somit in einem Bereich, in dem es zu Konflikten an Windkraftanlagen kommen kann.
Quelle: http://www.wind-energie.de/fileadmin/dokumente/Themen_A-Z/Vogelschutz/Studie_grossvoegel-bayern.pdf

Die differenzierte Erfassung der Zugvögel erfordert neben einer gute Artenkenntnis eine intensive Beobachtung des Zuggeschehens, da z.B. bei Untersuchung von Jestaedt+Partner (Bericht vom 08.01.2010) bei 12 verwertbaren Zähltagen und 17.375 Durchzüglern, allein an einem Tag 60% hiervon festgestellt wurden. Für die Abschätzung, ob der potenzielle WKA-Standort für den Vogelzug  problematisch werden dürfte, kann der nach einem standartisierten Verfahren ermittelte, langjährige Standortmittelwert für Südwestdeutschland mit 622 Vögel je verwertbare Zählstunde herangezogen werden.
Quelle:
http://www.vorderhunsrueck.de/RHB2/FNP_12/Vogelzuggutachten_VG_Rheinboellen_Buero_Jestaedt.pdf

Auch der Versuch von WKA Befürwortern, das Problem durch den Verweis auf die vielen, durch den Verkehr und Glasscheiben verunglückende Vögel klein zu reden, ändert nichts an der Tatsache, dass zusätzlich zu diesen ja nicht weniger werdenden Opfern, allein schon jetzt durch die Ende 2009 bereits  bestehenden
21.000 WKA in Deutschland zehntausende Vögel sterben müssen. 
(Hier Link zum verunglückten Storch-Video)   http://www.youtube.com/watch?v=9srPoOU6_Z4
 
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22.) Stellen WKA Standorte in Wäldern, und in Waldrandnähe ein besonderes  Problem für die Tierwelt dar?

Dass Eulen und Greifvögel durch WKA gefährdet sind war bereits länger bekannt.

Neueste Untersuchungen bestätigen aber auch die Gefährdung gerade der Fledermäuse durch WKA in Wäldern und, dass es auch selbst mit Batcordern,  (= Messgeräte) im Vorfeld, vom Boden aus, oft unmöglich ist das Gefährdungspotenzial zutreffend abzuschätzen.

Häufig erkennt man erst an laufenden Windkraftanlagen durch den Fund verunglückter Fledermäuse ein konkretes Gefährdungspotenzial, das im Laufe des Genehmigungsverfahrens - womöglich trotz entsprechender Untersuchungen im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung – nicht korrekt abgeschätzt werden konnte.

Für diese Fälle sollte im Genehmigungsbescheid die Möglichkeit einer nachträglichen Anpassung vorgesehen werden: Da die Schlagopfer verstärkt zu bestimmten Jahreszeiten und vor allem bei bestimmten (vergleichsweise niedrigen) Windgeschwindigkeiten auftreten, lassen sich die Verluste nachweislich minimieren, wenn unter diesen Bedingungen die Windkraftanlagen während der Nacht abgeschaltet werden.

Die Rahmenzeit für die nächtliche Abschaltung erstreckt sich von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang, da z. B. Abendsegler regelmäßig bereits vor dem meteorologischen Sonnenuntergang bzw. noch nach dem meteorologischen Sonnenaufgang aktiv sind.

Bei nachgewiesener Betroffenheit jagender und ziehender Abendsegler kann auch die Abschaltung während des Spätnachmittags Ende September und Anfang Oktober erforderlich sein.

Die zusammenfassenden Empfehlungen aus fachlicher Sicht: Vermeidung von Windkraftanlagen in Wäldern und in Waldnähe       (< 150 m plus Rotorradius)
(Quelle: LFU-Studie Fledermäuse u. WKA Hammer/Rudolph 2008 )

Bei einer  2MW-Anlage (ENERCON E-82) mit  Rotordurchmesser 82 m ergäbe sich dann ein Abstand von 232 m .

Die Verluste können eklatant sein. Bei vier Freiburger WKA wurden innerhalb eines Jahres 86 tote Fledermäuse  gefunden. In einem Jahr wurden 10% einer Population ausgelöscht.
(Quelle: Prof. Dr. Quambusch März 2006)

Bereits eine Erhöhung der natürlichen Mortalität um 0,5% führt bei den nachwuchsarmen Fledermäusen zu einer merklichen Reduzierung der Populationsgröße.
(Quelle: LFU-Studie Fledermäuse u.WKA Hammer/Rudolph 2008 )

Auch der Deutsche Naturschutzring empfiehlt: zum Schutz der Fledermäuse sollten Standorte an Waldrändern und – soweit das Gefährdungspotential nicht genauer bestimmt werden kann – auch Wälder für Windkraftanlagen nicht genutzt werden.
(Quelle: DNR (2005) Windkraft im Visier)

Das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden- Württemberg hat mit Datum vom 16.03.2004 eine Verfügung erlassen, nach der Windenergieanlagen auf Grundflächen der Landesforstverwaltung nicht mehr zugelassen werden.
(Quelle: Prof. Dr. Schaller im Gutachten über raumbedeutsame Windenergieanlagen der Region Donau Iller)

Leider verstärkt gerade der privatisierte Bayerische Staatsforst, unterstützt von einer WKA - freundlichen Rechtsprechung, seine nicht besonders differenzierten Bemühungen, mit teilweise irreführenden Angaben, Wälder als WKA Standorte zu vermarkten und zu roden.
(Quelle: Flyer d. Bay. Staatsforsten: Windenergie im Wald)

Als Jagdgebiete für Fledermäuse eine ähnliche Bedeutung wie Wälder haben Gewässer und Flussauen, die auch als Wanderkorridore dienen können. Daher sollten auch in oder in der Nähe dieser Lebensräume Windkraftanlagen vermieden werden.
Windkraftanlagen im Offenland sind dagegen in den meisten Fällen deutlich unproblematischer.
Das Spektrum der betroffenen Arten und meist auch die Anzahl der Individuen sind hier geringer.
(Quelle: LFU-Studie Fledermäuse u.WKA Hammer/Rudolph 2008) zurück
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23.) Wie viele Windkraftanlagen gibt es in Deutschland und wie viel Strom  erzeugen sie?

Ende 2009 waren in Deutschland 21.164 Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 25.777 MW installiert. Die reale Stromeinspeisung liegt 2009 bei 38 Terawattstunden (TWh), und damit 18,73% unter dem potenziellen Energieertrag (zum Unterschied vgl. Frage 2), was 6,15% des Bruttostromverbrauchs ausmacht.  

Quelle: http://www.wind-energie.de/de/statistiken/datenblatt-2009/ 


Vgl. aber auch  die Antwort zur Frage der Schattenkraftwerken.
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24.)  Was sind eigentlich Schattenkraftwerke? 

Um die Stromversorgung bei Windflaute zu sichern, müssen Gas-, Öl- oder Kohlekraftwerke bzw.  Kernkraftwerke immer als sog. „Schattenkraftwerke“ mitlaufen. Sie können nicht erst bei Bedarf angefahren werden, weil sie gewisse Anlaufzeiten benötigen. Deshalb können WKA solche Kraftwerke nicht ersetzen.

Die im Tagesverlauf  stark schwankende Einspeisung von Windstrom führt zudem dazu, dass die Schattenkraftwerke, auch hinsichtlich ihres CO2-Ausstoßes, nicht mit ihrem optimalen Wirkungsgrad arbeiten können.
 Die Windfolgekosten bei Vorhaltung eines Steinkohlekraftwerks betragen etwa 2 ct/kWh.
(Quelle: Prof. Dr. Andreas Otto , Faktensammlung  zur Windenergie 2007 S.24)

Zum Vergleich: für Grundlaststrom an der Strombörse kann ein Durchschnittswert von 5 ct/kWh angesetzt werden.
(Quelle: BMU Erneuerbare Energie in Zahlen Stand Juni 2008 S.73)

Kraftwerksreserven können nur durch Stromerzeugungsanlagen eingespart werden, die eine jährliche Laufzeit von über 5.000 Betriebsstunden erreichen, wie z.B. Biomasse- und Wasserkraftanlagen.
Die deutschen Windkraftanlagen sind hiervon, mit ca. 1.500 Volllaststunden im Jahr 2009 meilenweit entfernt. Vgl. hierzu auch Frage 2 und Frage 23.

(Quelle: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Regenerative Energie in der Region, Info Heft No. 8, Nov. 2005 S.22)

Auch gibt es immer wieder deutschlandweite Windflauten. Beispielsweise wurden in der Zeit vom 8.2. bis 14.2. 2008 von WKA nur 3% der möglichen Leistung eingespeist.
Ähnlich lagen die Verhältnisse auch in den fünf Tagen vom 15.09.2008 1800 bis zum 20.09.2008 2000 , wo wiederum konventionelle Kraftwerke praktisch 100% der ausgefallenen WKA-Leistung übernehmen mussten.

(Quelle: ISET)

Solche Flauten lassen sich auch nicht mit Pumpspeicherkraftwerken, der einzigen derzeit  verfügbaren  Speichertechnik, überbrücken. Alle deutschen Pumpspeicherkraftwerke haben insgesamt  lediglich eine Speicherkapazität von 40 GW/h. Bei einem jährlichen Bruttostromverbrauch in Deutschland von 616.600 GW/h (im Jahr 2008 Quelle: DEWI GmbH) reicht dies rechnerisch gerade um 35 Minuten zu überbrücken.  

Was ist ein Pumpspeicherkraftwerk?
Ein Pumpspeicherkraftwerk ist eine besondere Form eines Speicherkraftwerkes und dient der Speicherung von elektrischer Energie durch Hochpumpen von Wasser, zu Zeiten mit Stromüberschuss im Netz, welches über Turbinen, zu Zeiten mit Spitzenstrombedarf im Netz  wieder abgelassen wird.
Ein Pumpspeicherwerk ist kein Kraftwerk im herkömmlichen Sinn, weil es per Saldo keinen Strom erzeugt, sondern immer Strom wegen der mit der Zwischenspeicherung verbundenen Wirkungsverluste verbraucht. Es ist allerdings ein zur Netzregelung notwendiger Energiespeicher, dessen Bau aber erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich ziehen. 

(Quelle: wikipedia.org/wiki/Pumpspeicherkraftwerk#Deutschland )

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25.)  Müssen Anwohner in der Nähe von WKA befürchten, dass ihr Grund an Wert verliert?

Es hat sich gezeigt, dass der Wert von Immobilien im angrenzenden Bereich von Windkraftanlagen um 20-30 Prozent sinkt. Viele junge Menschen drehen ihrer Heimat den Rücken zu. Wer ersetzt den Anwohnern den Verlust? - Für die meisten stellt ihre Immobilie die Altersversorgung dar!

Lesen Sie dazu den Beitrag Der Zeitung Die Welt:
http://www.welt.de/print-welt/article261194/Windkraft_bringt_Immobilienpreise_in_Turbulenzen.html

Auch eine Blitzbefragung unter Maklern in Schleswig-Holstein kam zu folgendem Ergebnis:
Fast alle Befragten (13 von 15) bestätigen eine Auswirkung von WKA auf den Verkehrswert eines bebauten Wohngrundstückes. Die meisten Befragten (9) geben aber an, dass eine Quantifizierung der Wertminderung kaum möglich sei, weil zahlreiche Interessenten gleich vom Kauf Abstand nehmen, wenn sie von WKA in der Nähe des Wohngrundstückes erfahren. Die Hälfte sehen Werteinbußen zwischen 20 und 30 %, die andere Hälfte siedeln die Abschläge zwischen 5 und 20 % an. 
Ein in Schleswig-Holstein großräumig agierender Makler merkte zusätzlich an: „Selbst einzelne WKA sind verkaufshindernd! Wenn dann teilweise 10 – 15  konzentriert stehen, ist ein Verkauf von Immobilien fast ausgeschlossen.“
(Quelle: Der Einfluß von Windkraftanlagen auf den Verkehrswert bebauter Wohngrundstücke
von Prof. Dr. Jürgen Hasse, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main)

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26.)  Was hat es mit den Offshore Windparks vor Deutschlands Küsten auf sich?

Bis 2030 strebt die Bundesregierung  Offshore-Anlagen, i.d.R. 40 km und mehr vor Deutschlands Küsten, mit einer Nennleistung von 25.000 Megawatt (MW) an. Das Bundesumweltministerium  führt  aus, dass sich allein damit dann 15% des deutschen Strombedarfs decken ließen.
Genehmigt sind gegenwärtig 13 Offshore-Windparks in der Nord-, und zwei in der Ostsee. 
 (Quelle: Info-Broschüre des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz (BMU)  vom Juli 2008 „Entwicklung der Offshore Windenergienutzung in Deutschland“)

Selbst von 150m hohen WKA sind, abgesehen von Lufttrübung und Luftflimmern, allein schon wegen der Erdkrümmung nur noch die Flügelspitzen zu sehen.
(Quelle: DNR Studie v. 01.03.2005 Umwelt- u. naturvertägliche Windenergienutzung in Deutschland S.53)

Um das Vorhaben weiter anzuschieben wurde die Anfangsvergütung ab 2009 auf 13 ct/kWh angehoben. Bei Inbetriebnahme bis 31.12.2015 erhöht sich diese um weitere 2 ct/kWh (Sprinter-Bonus). Die sich anschließende Grundvergütung beträgt 3,5 ct/kWh. (Quelle: EEG 2009 § 31)

Ende 2010 waren vor den deutschen Küsten zwei Offshore Windpaks in Betrieb, 22 in der Nordsee und 5 in der Ostsee bereits genehmigt, und für 58 weitere lief das Genehmigungsverfahren.
 Quelle: http://www.offshore-wind.de/page/index.php?id=4761

Bei der Realisierung gibt es allerdings noch sowohl Finanzierungs-, wie auch technische Probleme. 
Das BMU bemüht sich, die Banken zur Kreditvergabe zu bewegen. 

Bisher steckt die Technologie also noch in den Startlöchern. Trotzdem und obwohl auch bei Offshoreanlagen negative Auswirkungen auf Menschen, Landschaft und Tierwelt auftreten, ist es vernünftig, sie in das Kalkül einzubeziehen: 

Denn offshore ist eine mindestens doppelt, bezogen auf Bayern sogar nahezu dreifach so große Stromausbeute  zu erwarten wie an Land.

Im Vergleich dazu würde  die aus 50 zusätzlichen Windrädern im Allgäu erzeugte Strommenge (Nennleistung gesamt 100 Megawatt) nur etwa 0,15 Prozent ausmachen.

Große Offshore-WKA von 5 und mehr MW Nennleistung werden wesentlich wirtschaftlicher produzieren als relativ kleine 2 MW-WKA im Binnenland. Übereilte Investitionen könnten sich hier zumindest auf Dauer als falsch erweisen.

Weitere Informationen zur Offshore-Windkraftnutzung finden Sie unter:
http://www.offshore-wind.de/page/index.php?id=offshore_projekte

(Vergleiche hierzu auch die Frage: Wo sind denn die ertragreichen Standorte für Windkraftanlagen?)

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27.) Schaden WKA dem Tourismus?

Eine Auswertung zahlreicher auf den Tourismus bezogener Studien ergab, dass der Anteil derjenigen Befragten, die WKA als störend empfinden, zwischen 22% und 45% liegt. Mit 45% störten sich dabei die Touristen in Bayern am meisten an WKA. Vermieter schätzen gar den Anteil der Touristen, die bei steigender Anzahl an WKA der Region fernbleiben würden, auf 25-50%.        
(Quelle: Forschungsgutachten des Ostseeinstitut für Marketing, Verkehr und Tourismus vom 19.12.2003)
 
Eine Gästebefragung in Durchroth, einem Ort mit 600 Einwohnern bei Bad Kreuznach, ergab folgendes:
97% der  154 befragten Gäste meinten, dass durch die Errichtung von WKA Durchroth an „Attraktivität als Ferienort“ verlieren würde 
und 88% waren trotz oft langjähriger freundschaftlicher Verbindung zu den Gastgebern der Meinung, dass WKA sie davon abhalten würden weiter hier Urlaub zu machen. 
(Quelle: Krehbast 2003, zitiert von Prof. Dr. W. Nohl im Gutachten WKA auf den Gebhardshainer Hochflächen Oktober 2005)
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28.) Wie sieht es mit der Standsicherheit der hohen WKA-Türme aus?

Diese Problem wurde in Heft 11/2008 der Zeitschrift „neue energie“ des Bundesverbandes Windenergie aufgedeckt. Man hat die enormen Windkräfte, die auf die Konstruktionen einwirken, anscheinend unterschätzt. Danach gibt es hunderte von Fällen, in denen Fundamentschäden entdeckt wurden, welche kostspielige Nachbesserungen erfordern. Der Weltmarktführer Vestas lässt angeblich mehr als vierhundert WKA allein in Deutschland untersuchen. Unzureichend sind offenbar insbesondere Flachfundamente; es kursieren im Internet Bilder von umgestürzten WKA, die auf solchen Konstruktionen standen. Der o.g. Artikel berichtet, dass die Ingenieure jetzt für erforderlich halten, mindestens 1.000 t Beton in das Fundament einer 2 MW-WKA zu gißen. Das RWE spricht selbst von 1.000 Kubikmetern, was etwa 2.500 t entspricht. Was von den Genehmigungsbehörden und den Grundstücksverpächtern überhaupt noch nicht bedacht wird, sind die enormen Rückbaukosten eines solchen Fundaments, wenn eine WKA ihren Betrieb einstellt.
 
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29.) Was ist unter solarthermischen Kraftwerken und dem Desertec-Konzept zu verstehen?

Solarthermische Kraftwerke
In solarthermischen Kraftwerken wird das Sonnenlicht mittels gekrümmter Spiegel gebündelt und bringt Wasser zum Kochen. Die übrige Technologie funktioniert wie in einem herkömmlichen Kohlekraftwerk:
Der Wasserdampf wird durch eine Turbine geleitet, die wiederum einen Generator antreibt.
Funktionierende Anlagen gibt es beispielsweise in Spanien und schon seit 1985 in der kalifornischen Mojave-Wüste.
Desertec-Konzept
Der Physiker Gerhard Knies, der vor seiner Pensionierung am Deutschen Elektronen-Synchrotron (Desy) forschte, hat das Wüstenstrom-Konzept „Desertec“ entwickelt. Es besagt: Solarkraftwerke in der Sahara können genug Strom für ganz Europa liefern. Für die Kraftwerke sind weniger als 0,3 Prozent der Wüstenfläche nötig, um die Mittelmeeranrainer und Europa mit Energie zu versorgen.

Um den Stromverbrauch Europas zu decken, benötigt man rund 17.000 Quadratkilometer, das entspricht der Fläche Schleswig-Holsteins. Die Berechnungen basieren auf mehreren Studien des Instituts für Technische
Thermodynamik am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart.
Angestrebt wird die Deckung von 15% des europäischen Strombedarfs.

Zu den 13 Gründungsmitgliedern von DESERTEC gehören neben den Initiatoren DESERTEC Foundation und Münchner Rück weiterhin die Deutsche Bank, Siemens, ABB, E.ON, RWE, Abengoa Solar, Cevital, HSH Nordbank, M+W Zander Holding, MAN Solar Millennium und Schott Solar.

Die Solarzellen der hiesigen Dächer, die Sonnenlicht direkt in Strom verwandeln sind für das Wüstenprojekt nicht geeignet, und auch zu teuer.
Außerdem lässt sich lt. Knies die Wärmeenergie des erzeugten Wasserdampfs  beispielsweise in 400 Grad Celsius warmem, flüssigem Salz speichern, und wenn es dunkel ist, kann die Wärme dann wieder Wasserdampf erzeugen – und die Stromproduktion weiterlaufen.

Wegen der Stromübertragung und der Leitungsverluste vgl. Frage 30.

(Quelle: Tagesspiegel vom 18.07.2008; Allgäuer Zeitung vom 17.06. und 14.07.09)
Quelle: de.wikipedia.org/.../Trans-Mediterranean_Renewable_Energy_Cooperation

Foto: Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Desertec
 

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30.) Wie groß  sind die Leitungsverluste insbesondere bei der Stromübertragung über weite Strecken?

Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ)
Bei der  Stromübertragung mittels Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) werden Energieverluste um 3% pro 1000 km als typische Werte genannt.
Die bei Gleichstrom auftretenden Leitungsverluste beschränken sich auf die unvermeidlichen
Ohmschen Verluste. Der genaue Wert hängt von Technologie und Spannungsniveau ab.

Bewährte Technik
Bestehende HGÜ-Leitungen existieren auf allen Kontinenten, in Europa insbesondere als Seeverbindungen
zwischen den Britischen Inseln, Skandinavien und Mitteleuropa, z.B. für den Strom der norwegischen Wasserkraftwerke.
Beim 2008 fertig gestellten NorNed-Kabel durch die Nordsee, das die Netze von Norwegen und den Niederlanden verbindet, wurden über 580 km Länge ein Gesamtverlust von 3,7% gemessen, einschließlich der Verluste in den Kopfstationen, in denen Gleichstrom erzeugt bzw. in Wechselstrom zurückverwandelt wird.
Diese sehr geringen Verluste ermöglichen Stromtransporte selbst über Tausende von Kilometern.

Perspektiven
Auf dem europäischen Festland  spielt HGÜ bisher kaum eine Rolle, weil Kraftwerksstandorte meist verbrauchsnah gewählt wurden und Langstreckentransporte kaum erforderlich waren. Bei fortschreitender Vernetzung der Erneuerbaren Energien, speziell bei einer angestrebten Versorgung Europas mit Solarstrom aus Nordafrika (DESERTEC Konzept), kann sich dies jedoch ändern.

Hier könnte HGÜ eine viel-versprechende Lösung sein. Dabei braucht kein zweites, paralleles Stromnetz für
Gleichstrom in der Fläche gebaut zu werden. Vielmehr könnte HGÜ primär für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen
über lange Strecken dienen, an deren Ende Konverterstationen den Strom ins bestehende Netz einspeisen.
Die HGÜ könnte dazu beitragen, dass das globale Potenzial an Strom aus Erneuerbaren Energien besser ausgeschöpft und klimaschonend zur Deckung des weltweiten Strombedarfs eingesetzt wird.
Neue, die Landschaft verschandelnde  Überlandleitungen wären hierzu nicht erforderlich, da diese Gleichstromleitungen (HGÜ)  im Gegensatz zu den sehr aufwendig zu isolierenden Wechselstromleitungen, leicht und relativ kostengünstig, im Boden, b.z.w. im Meer  verlegt werden können.
(Quelle: Prof. Eicke Weber, Uni Freiburg, in Allg. Zeitung vom 13.11.2010)

Wechselstrom
Wechselstrom kann bei Höchstspannung zwar auch über einige Hundert Kilometer transportiert werden, jedoch kaum weiter; bei Seekabeln liegt die Grenze sogar deutlich unter 100 km. Auf längeren Distanzen werden die Verluste durch erwärmte Leitungen zu groß.
Verantwortlich dafür sind wechselstrom-spezifische physikalische Phänomene: kapazitiver- und induktiver Widerstand,  sowie der Skin-Effekt, der bewirkt, dass sich die Transportkapazität einer Wechselstromtrasse durch dickere Kabel kaum erhöht.
Quelle: Deutscher Bundestag wissenschaftliche Dienste Nr. 57/09 vom 02.07.09

Derzeitige Leitungsverluste
Die Leitungsverluste konnten in den letzten Jahrzehnten ebenfalls drastisch gesenkt werden. Sie betragen heute bei den großen Überlandleitungen (220.000 und 380.000 Volt) etwa ein Prozent, bei den regionalen Mittelspannungsleitungen (30.000 bis 110.000 Volt) rund zwei Prozent und bei den örtlichen Verteilungsleitungen knapp fünf Prozent. Alle Leitungsverluste zusammen addieren sich auf 4,3%.
(Quelle: Prof. Dr. J. Grawe zur rationellen Energieanwendung v. 23.10.09)

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31.) Wie lassen sich MW/h, GW/h und TW/h vergleichen und umrechnen?

1 k(kilo)W/h= 1.000 W/h 
1 M(Mega)W/h= 1.000.000 W/h oder 1.000 kW/h 
1 G(Giga)W/h= 1.000.000.000 W/hoder 1.000.000 kW/h
1 T(Tera)W/h= 1.000.000.000.000 W/h oder 1.000.000.000 kW/h
(Quelle: BMU Erneuerbare Energie in Zahlen Stand Juni 2008 S.75)
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32.) Wieviel Gewerbesteuer kann eine Gemeinde von Windkraftanlagen erwarten?

Die „WKA-Gemeinden“ Obergünzburg, Günzach und Kraftisried, im Ostallgäu, haben die ganzen letzten Jahre von den WKA-Betreibern keinerlei Gewerbesteuerzahlungen erhalten.
(Quelle: mündliche Mitteilung der drei Bürgemeister/innen 2009)
Aus dem Betrieb der 1,5 MW-WKA der Gemeinde Haldenwang im Landkreis Oberallgäu, ist 2009 ein Gewinn von 17.600€ entstanden, und damit wird ebenfalls keine Gewerbesteuer fällig. 
(Quelle: www.all-in-de/nachrichten/    Haldenwang 14.10.2010 )
Aus dem Betrieb der 1,8 MW – WKA, mit 100 m Nabenhöhe, in Wirsberg  Lkr. Kulmbach, durch die Beermann Windkraft GmbH, haben sich von der Inbetriebnahme im Jahr 2002 bis zum Jahr 2008 keine Gewerbesteuerzahlungen ergeben.
(Quelle: Günter Beermann, Vorstandsvorsitzender im BWE Bundesverband Windenergie e.V Landesverband Bayern in seinem Vortrag in Vaterstetten vom 20.01.2010 auf Seite 166)
http://www.energiewende-vaterstetten.de/Docs/EnergiewendeVaterstetten.pdf

Möglich Gründe hierfür sind:
lDer nach den Grundsätzen des Einkommensteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn als Ausgangsbasis für die Gewerbesteuer ist zu niedrig, oder es entsteht gar ein Verlust,  weil die zu erwartenden Volllaststunden vom Projektentwickler mit überhöhten Werten geschätzt wurden und die Einnahmen aus der Stromeinspeisung damit geringer ausfallen 
lDie die Einnahmen mindernde Verteilung der Herstellungskosten z.B. bei einem 2MW-WKA mit ca. 3 Mio €  (Quelle: PEESA – Studie 17 und 112ff ) auf 16 Jahre steuerliche Nutzungsdauer (Quelle:  AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter  )
lAngefallene Pachtzahlungen und Darlehenszinsen, die für Zwecke der Gewerbesteuer erst über 100.000€, und dann auch nur zu 25% wieder dem Gewinn zugerechnet werden
lFür natürliche Personen und Personengesellschaften (GbR, KG, und die bei WKA -Betreibern besonders beliebte GmbH&CoKG) fällt darüber hinaus bis zu einem Freibetrag von 24.500€  keine Gewerbesteuer an.
lFür jede WKA eine eigene Gesellschaft gegründet wird, und sich die vorstehenden Freibeträge damit vervielfältigen.
(Quelle:  Wikipedia „Gewerbesteuer“ )

Der  Bürgermeister der Gemeinde Wildpoldsried, ebenfalls im Landkreis Oberallgäu, gibt dagegen an, zwischen 30.000 und 80.000 € an Gewerbesteuer, im Zusammenhang mit den 5 WKA an den  Gemeindegrenzen, erhalten zu haben.  (Quelle: Bürgermeister Zengerle in Allgäuer Zeitung vom 24.11.2010)

Doch auch dieser sollte sich nicht zu früh freuen!

1.Hierfür ist eine Gewerbesteuerumlage an den Bund und den Freistaat Bayern zu leisten. Der prozentuale Anteil den die jeweilige Gemeinde von der vereinnahmten Gewerbesteuer an Bund und Land abführen muss hängt von deren Gewerbesteuerhebesatz (Wildpoldsried 300 %) und dem für die Umlage in den alten Bundesländern festgelegten Vervielfältiger ( 71 im Jahr 2010) ab.
Somit sind 71:300 x 100 = 23,66% als Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abzuführen.     

Abhängig von der Finanzausstattung der verschiedenen Ebenen waren im Jahr 2003 sogar schon mal 38% Umlage fällig. (Quelle:  Wikipedia „Gewerbesteuerumlage“  und BMF Dokumentation „Die Entwicklung der Gewerbesteuerumlage seit der Gemeindefinanzreform 1969“)

2. Hierfür ist außerdem eine Gewerbesteuerumlage an den Landkreis zu leisten. Der prozentuale Anteil den die jeweilige Gemeinde von der vereinnahmten Gewerbesteuer an den Landkreis (Kreisumlage) abführen muss hängt von deren Gewerbesteuerhebesatz (Wildpoldsried 300 %) und dem für den jeweiligen Landkreis (hier: Oberallgäu)  festgelegten Kreisumlagesatz ( 49,50% im Jahr 2010) ab.
Dabei wird die Kreisumlage nicht einfach von der tatsächlich von der Gemeinde vereinnahmten Gewerbesteuer verlangt. Einbezogen wird die Gewerbesteuer zum einheitlichen „Nivellierungshebesatz“ von 300%, wobei sich dieser wegen der Gewerbesteuerumlage an den Bund und den Freistaat Bayern, noch um den jeweiligen Vervielfältiger (vgl. 1.) verringert.

Somit sind weitere (300-71):300 (Hebesatz Gmde) x 49,50(Kreisumlage) =  37,78% von der tatsächlich vereinnahmten Gewerbesteuer als Gewerbesteuerumlage an den Landkreis abzuführen.
(Anmerkung: der Bezug auf das Vorvorjahr und Sonderreglungen im Zusammenhang mit den Lasten der Deutschen Einheit die bis incl. 2009 noch zu einer höheren Kreisumlage geführt haben wurden, der Übersichtlichkeit halber, vernachlässigt.)

Abhängig von der Finanzausstattung der Landkreise waren im Jahr 2005 im Oberallgäu sogar schon 52% Kreisumlage fällig. Der bayerische Durchschnitt im Jahr 2007 lag bei 47,13%.
(Quelle:  Bayerisches Staatsministerium der Finanzen  „Der kommunale Finanzausgleich in Bayern“  und BMF Dokumentation „Die Entwicklung der Gewerbesteuerumlage seit der Gemeindefinanzreform 1969“; Anlage Vervielfältiger in den alten Ländern)

Von 30.000€ Gewerbesteuereinnahmen sind wegen der direkte Umlagen somit 23,66% + 37,78% = 61,44% weiter zu überweisen, so dass gerade noch 11.568€ der Gemeinde verbleiben. 

Darüber hinaus wäre des weiteren zu bedenken:
Die Gewinne, und damit die Gewerbesteuerzahlungen anderer Betriebe, die vom Kapital einer attraktiven Natur und Landschaft leben, werden zurückgehen.

Höhere Gewerbesteuereinnahmen wirken sich zeitversetzt in verringerten Schlüsselzuweisungen,  eine staatliche Ausgleichsleistung für gemeindliche Aufgaben, die sich nach dem Finanzbedarf und den Steuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde bemisst, aus. Schlüsselzuweisungen stellen eine gewichtige Position auf der Einnahmeseite der allermeisten Gemeinden dar. Maßgebend sind dabei hinsichtlich der Gewerbesteuer - ohne auf die komplizierte Berechnung im einzelnen einzugehen - die Grundbeträge, die sich aus den Gewerbesteuer-Isteinnahmen des vorvorhergehenden Jahres ergeben.
(Quelle: Neues Kommunales Finanzwesen Bayern - Entwicklungen und Problemfelder  Verfasser: Peter Mühlbauer)

Die Schlüsselzuweisung für die 2.500 Einwohner von Wildpoldsried verringerte sich beispielsweise von 336.000€ im Jahr 2010 auf 237.000€ im Jahr 2011, also um 99.000€.
(Quelle: Allgäuer Zeitung vom 23.12.2010)

Fällt bei einer WKA  tatsächlich Gewerbesteuer an erhält hiervon i.d.R. die Gemeinde des WKA Standorts 70% und die Gemeinde in der sich die Geschäftsleitung befindet 30%. 
(Quelle:  §27 Gewerbesteuergesetz  „Zerlegungsmaßstab“ )

Auch sind kaum höhere Einnahmen für die Gemeinde aus dem 15 %-igen  Einkommensteueranteil  zu erwarten, da sich WKA-Gewinne mit anderen (Beteiligungs-)verlusten, oder Verlusten aus Vermietung und Verpachtung u.s.w. ausgleichen können, oder der bei der Ermittlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer zu berücksichtigende Steuerhöchstbetrag mit 30.000€ je Steuerpflichtigem bereits überschritten war, und zudem die Gewerbesteuer beim Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR, KG, und die bei WKA-Betreibern besonders beliebte GmbH&CoKG) nach §35 Einkommensteuergesetz, in voller Höhe, wieder auf die eigentlich entstandene Einkommensteuer, ähnlich wie bei entrichteter Lohnsteuer, steuermindernd angerechnet werden kann. 
(Quelle:  Wikipedia „Gewerbesteuer“ und BMF Dokumentation „Der Gemeindeanteils an der Einkommensteuer in der Gemeindefinanzreform“ )
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33.) Was sind CO2  b.z.w. Treibhausgas-Senken?

Ökologische Senken: Senken sind nach der Klimarahmenkonvention Prozesse und Mechanismen die Treibhausgase aus der Atmosphäre entfernen. Bei einer Steigerung der Senkenleistung geht es darum, möglichst viel Kohlenstoff zusätzlich möglichst lange in den Senken zu binden.

Ökosysteme, wie beispielsweise Wälder oder Feuchtgebiete und Moore, entziehen der Atmosphäre Kohlendioxid und speichern den darin enthaltenen Kohlenstoff in der Biomasse (Holz) und im Boden. Ein Ökosystem gilt dann als eine CO2-Senke, wenn es mehr CO2 aufnimmt als es abgibt.

Die Nutzung solcher ökologischer Senken kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die ehrgeizigen Ziele Bayerns bei der Minderung von Treibhausgasen zu erreichen.

Heute weiß man, dass sich beispielsweise mit gezielten Maßnahmen zum Management und zur Renaturierung von Feuchtgebieten in erheblichem Umfang Kohlenstoff aus der Luft auch langfristig binden lässt.
Ab 2013 werden Senkenleistungen voraussichtlich auch noch umfassender als bisher als Klimaschutzmaßnahme nach dem Kyoto-Protokoll anrechenbar sein.

Eine nachhaltige Forstwirtschaft, die auf die Stabilisierung des Kohlenstoffspeichers Wald abzielt, dient der Erhaltung der Senkenfunktion der Wälder. Forstliche Maßnahmen und die Verwendung forstlicher Erzeugnisse können CO2-Emissionen kompensieren, wenn Produkte auf Basis von Erdöl, Erdgas, Kohle oder energieaufwändige Materialien wie Beton, Stahl und Aluminium durch Holz ersetzt werden und der Einsatz langlebiger Holzprodukte z. B. im Hausbau oder in der Möbelherstellung erweitert wird.

Auf der Grundlage der Bundeswaldinventur lässt sich die Senkenwirkung des deutschen Waldes für Kohlenstoff abschätzen. Die jährliche Zunahme der Kohlenstoffvorräte in der ober- und unterirdischen Waldbiomasse wird danach im Zeitraum 2008 bis 2012 auf ungefähr 2,1 Millionen Tonnen, im Zeitraum 2013 bis 2017 auf rund 3,6 Millionen Tonnen geschätzt, bei Gesamtemissionen in Bayern von 82,8 Millionen Tonnen (2008). In den folgenden Jahren wird die Senkenleistung des Waldes dann aber stetig abnehmen. Spätestens ab dem Jahr 2028 wird vorhergesehen, dass sich der deutsche Wald, nicht zuletzt wegen der steigenden energetischen Holznutzung zu einer CO2-Quelle entwickelt.
Nicht übersehen werden darf, dass auch durch die Verrottung von Holz (kalte Verbrennung) wieder ein Großteil des CO2 freigesetzt wird.
Dennoch liegen im Wald  vermutlich aber die größten und dauerhaftesten Kohlenstoffspeicher in den Humusauflagen der Böden und keineswegs im Holz.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erhaltung und Renaturierung von Auen, der Förderung einer klimafreundlichen landwirtschaftlichen Nutzung von Niedermoorstandorten einschließlich der Rückumwandlung von Ackerflächen in wiedervernässtes Grünland und der Renaturierung von Mooren.
Die Moore Bayerns bedecken mit nahezu 200.000 Hektar 2,8 % der Landesfläche. Im Gegensatz zu den Wäldern lassen sich bei Mooren Speicherung bzw. Freisetzung klimarelevanter Gase mit Management-Maßnahmen wie der Steuerung des Wasserstands und der Nutzungsintensität gezielt beeinflussen. Auf der einen Seite entweicht aus intensiv genutzten oder degradierten Moorgebieten aufgrund der großen Kohlen- und Stickstoffvorräte, die in diesen Böden gebunden sind, neben Lachgas bis zu fünfmal so viel Kohlendioxid wie naturnahe Moorflächen aufnehmen können.
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt „ Bayerns Klima im Wandel – erkennen und handeln“ Seite 64ff )

In Bayern stammen immerhin 8% der Kohlendioxidemission aus sich zersetzenden (teil)entwässerten Mooren (Quelle: http://www.moorallianz.de/38.html ).
Würde man dagegen die bayerischen Moore renaturieren, so könnten damit 5 Millionen Tonnen jährlich, (ca. 6% der bayerischen Kohlendioxidemission), zusätzlich gespeichert werden.
(Quelle: LBV Vogelschutz Ausgabe 4/2010 Seite 11)

Auf der anderen Seite gelten gerade auch die organischen Böden als potenzielle Klimagas-Senken, die im Gegensatz zu mineralischen Böden zu einer echten dauerhaften Emissionsminderung beitragen können. Ein Hektar Moor speichert mit einer 10 cm starken Torfschicht die gleiche Kohlenstoffmenge wie ein Hektar mit 100-jährigem Baumbestand (Stefan Pscherer, Allgäuer Moorallianz, mündlich).
Die Renaturierung von Mooren kann damit einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, vorausgesetzt, bei der Renaturierung gehen naturschutzfachliche Kriterien und Erfordernisse des Klimaschutzes Hand in Hand.
(Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt „ Bayerns Klima im Wandel – erkennen und handeln“ Seite 64ff )

Wird die Renaturierung unter Klimaschutzgesichtspunkten optimal durchgeführt (best practice), sind folgende potenzielle Einsparungen zu erwarten:

• Klimaentlastung durch Hochmoorrenaturierung: jährlich bis zu 15 t CO2  Äquiv./ha
• Klimaentlastung durch Niedermoorrenaturierung: jährlich bis zu 30 t CO2  Äquiv./ha
Allerdings kann es bei nicht sachgenmäßem Überstau auch zu einer (temporären?) Klimabelastung führen.
http://www.leader-austria.at/umwelt/veranstaltungen/downloads_schutzgebiete-klimawandel/zusammenfassung_bergmann

In der konkreten Umsetzung der Moorrenaturierungen, die über einen äußerst kostengünstigen Klimaschutz hinaus, zusätzlich auch dem Natur-,  Arten- und Hochwasserschutz dienen, wird die Allgäuer Moorallianz, ein Zusammenschluss  der Landkreise, Oberallgäu, Ostallgäu und Lindau, in Kooperation mit verschiedenen Verbänden und Institutionen tätig.
Nähere Informationen zur  Allgäuer Moorallianz unter:
www.moorallianz.de
http://www.regionalentwicklung-oberallgaeu.de/allgaeuer-moorallianz.html

Weitere Informationen zu Kohlenstoffsenken unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kohlenstoffsenke

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